Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version, gültig ab 02.12.2023. Für individuelle Buchungen können frühere Versionen gelten. Bei diesen wurde die gültige Version mit dem jeweiligen Angebot zugestellt. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Slitisian Wohnmobilvermietung („Nutzungsbedingungen“)

1. Allgemeine Regelungen

1.1. Die Slitisian Wohnmobilvermietung, mit Sitz Im Stückfeld 11, 36110 Schlitz, Deutschland (im Folgenden: “SWMV”), bietet die Möglichkeit, direkt, oder auch über Partnerplattformen Reisemobile und Wohnanhänger (im Folgenden „Campingfahrzeuge“) zu mieten.
1.2. Der mietende Vertragspartner (im Folgenden „Mieter“) kann einen direkten Vertrag zur Anmietung eines Campingfahrzeugs mit der SWMV abschließen.
1.3. Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für sämtliche in diesem Zusammenhang direkt mit der SWMV geschlossenen Verträge und für alle rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen der SWMV und Mietern.
1.4. Zusätzlich zu diesen AGB gelten, je nach Fahrzeug und Angebot, gesonderte Mietbedingungen, die im Fahrzeugprofil, oder im persönlichen Angebot, ausgehandelt und ausgeführt sind.
1.5. Bei der Anmietung eines Wohnmobils sind pro Tag 250Km in der Tagesmiete enthalten. Das Überschreiten der inkludierten 250Km/Tag wird gesondert mit €0,33 pro Kilometer abgerechnet.
1.6. Alle angegebenen Fahrer eines bei der SWMV angemieteten Campingfahrzeugs müssen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und diese bei der Übergabe vorzeigen. Der Mieter hat die Pflicht, sich zu erkundigen, welche Führerscheinklasse er für das Führen des gebuchten Campingfahrzeuges benötigt. Eine Übergabe an einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis oder unzureichende Führerscheinklasse ist nicht möglich und alle daraus resultierenden Konsequenzen gehen zu Lasten des Mieters.
1.7. Der Mieter hat vor oder während der Übergabe des Campingfahrzeugs eine Kaution von 1.500,-€ bei SWMV zu hinterlegen. Die Kaution kann per Banküberweisung, PayPal (alle Gebühren zu Lasten des Mieters), oder in Bar übergeben werden und der Erhalt wird im Übergabeprotokoll bestätigt.
1.8. Bei der Übergabe des Campingfahrzeugs an den Mieter wird von der SWMV eine vollständige Einweisung in die Technik und Funktionen durchgeführt und dieser Vorgang wird mit einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Dieses Protokoll ist fester Vertragsbestandteil und wird von beiden Parteien unterschrieben. Eine Einweisung dauert im Schnitt 90 Minuten.
1.9. Ein Wohnmobil wird mit vollem Treibstoff-Tank an den Mieter übergeben und muss vom Mieter mit vollem Tank zurückgegeben werden. Bei einer Übergabe mit nicht gefülltem Tank wird ein Teil
der Kaution einbehalten und die Kosten für den Treibstoff damit verrechnet. Zusätzlich wird eine Servicepauschale von €15,- in Rechnung gestellt.
1.10. Ein Wohnmobil wird mit vollem AdBlue Tank an den Mieter übergeben und muss vom Mieter mit vollem Tank zurückgegeben werden. Bei einer Übergabe mit nicht gefülltem Tank wird ein Teil der Kaution einbehalten und der Liter AdBlue wird mit 2,-€ berechnet.
1.11. Das Campingfahrzeug ist bei Übergabe mit Kochgeschirr, Essgeschirr, Besteck, Campingtisch, bis zu 4 Campingstühlen, Zubehör zur Wasser- und Stromversorgung, Sonnenschutz, Bodenankern und diversen anderen Camping Accessoires ausgestattet.
1.12. Eine Erstfüllung mit Camping Gas (2Kg pro 7 Tage) ist in der Miete enthalten. Bei deutlichem Überschreiten der 2Kg pro 7 Tage behält sich die SWMV eine gesonderte Abrechnung des Mehrverbrauchs mit 3,-€ pro Kg Gas vor.1.13. Auf Wunsch des Mieters wird der Frischwassertank des Campingfahrzeugs vollständig gefüllt übergeben.
1.14. Tiere sind nach Absprache in den Campingfahrzeugen erlaubt.
1.15. Rauchen in den Campingfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Eine ggf. notwendige Geruchsneutralisation wird gesondert und nach Aufwand in Rechnung gestellt.
1.16. Eine Endreinigung innen und außen durch die SWMV ist Vertragsbestandteil und wird mit €120,- pauschal abgerechnet. Die Voraussetzung ist eine geleerte Toilettenkassette und eine besenreine Übergabe des Campingfahrzeugs ohne unzumutbare Verschmutzungen, die einer speziellen Reinigung bedürfen.
1.17. Die Reinigung unzumutbarer Verschmutzungen wird nach Aufwand mit €35,-/Stunde abgerechnet. Eine nicht geleerte und gereinigte Toilettenkassette wird pauschal mit €50,- abgerechnet.
1.18. Unangemeldetes und nicht zugestandenes Überschreiten der Mietdauer wird mit der 2-fachen regulären Tagesmiete verrechnet. Etwaige dadurch bedingte Verdienstausfälle, oder rechtliche Komplikationen mit anderen Mietern werden dem Verursacher vollständig in Rechnung gestellt.
1.19. Eine Verlängerung der vorher abgestimmten Miete kann durch einen Nachtrag zum Mietvertrag durchgeführt werden, sofern das Fahrzeug nicht anderweitig vermietet ist.

2. Versicherungsschutz

2.1. Die SWMV hat für alle zur Verfügung stehenden Campingfahrzeuge eine Vollkasko Selbstfahropfermietversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschutz beinhaltet neben der Vollkasko auch einen Schutzbrief, der im Schadensfall erweiterte und zusätzliche Leistungen, wie z.B. Mietwagenbuchung, Rückholservice aus dem europäischen Ausland, Hotel-Übernachtungen während der Instandsetzung, Transport von Reisegepäck und weitere Dinge beinhaltet. Die
Details sind dem Schutzbrief des jeweiligen Fahrzeugs zu entnehmen. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt €1.000,-.
2.2. Die SWMV empfiehlt dem Mieter eine so genannte „CD-Selbstbeteiligung-Ausschluss Versicherung“ abzuschließen (CDW =Collision Damage Waiver). Bei einem Unfall oder Diebstahl wird die gemäß Fahrzeug-Mietvertrag geschuldete und Ihnen in Rechnung gestellte Selbstbeteiligung von €1.000,- durch die Versicherung ersetzt.
2.3. Die SWMV empfiehlt dem Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Stornokosten für das gemietete Fahrzeug, falls Sie Ihre Buchung aus versichertem Grund stornieren müssen. Versicherte Gründe sind z.B. eine unerwartete schwere Krankheit, ein Unfall von Ihnen, einem Mitreisenden, oder auch einem nicht mitreisenden Familienmitglied. Auch der Rücktritt wegen Arbeitgeberwechsel, Verlust des Arbeitsplatzes oder Schwangerschaft kann abgesichert werden.
2.4. Die SWMV empfiehlt, die private Haftpflichtversicherungspolice auf Absicherung von „Schäden an geliehenen und gemieteten (beweglichen) Sachen“ zu prüfen. Diese kann bei einem Interieur Schadensfall greifen und die finanzielle Belastung reduzieren. Auch in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, einen zeitlich begrenzten Versicherungsschutz für den Urlaub zu erwerben.
Die SWMV unterstützt Sie auf Anfrage gerne bei der Suche nach dem passenden Partner für einen umfassenden Versicherungsschutz für einen sorgenfreien Urlaub.

3. Vertragsschluss zwischen den Parteien

3.1. Die SWMV weist darauf hin, dass für die Mietverträge zwischen Mieter und SWMV auch dann kein Widerrufsrecht besteht, wenn eine der Parteien Verbraucher sein sollte. Dieses entfällt für Verträge im Zusammenhang mit der Unterbringung, Freizeitbetätigung bzw. Kraftfahrzeugvermietung gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
3.2. Wenn dem Mieter ein angefragtes und erhaltenes Angebot zusagt, kann er durch schriftliche Bestätigung der zahlungspflichtigen Buchung zustimmen. Damit kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Vermieter und Mieter zustande.
3.3. Ist der Vertrag mit Abschluss des Buchungsvorgangs durch die Bestätigung des Mieters zur zahlungspflichtigen Buchung zustande gekommen, erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail zugesendet.
3.4. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über vertragsrelevante Änderungen (z.B. Unfall, Diebstahl, Änderung des Mietvertrags) zu informieren.

4. Zahlungen

4.1. Sämtliche Zahlungen im Rahmen des Mietvertrages müssen vom Mieter auf das Geschäftskonto der SWMV überwiesen werden. Die Kontodaten erhält der Mieter mit der Rechnung.
4.2. Im Falle des Vertragsabschlusses gemäß Abschnitt 3, verpflichtet sich der Mieter, Zahlungen entweder in der Gesamtsumme, oder alternativ, in der folgenden Staffelung zu tätigen:
• Liegt der Start der Anmietung mehr als 3 Monate in der Zukunft, ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, eine Anzahlung in Höhe von 10 % der Gesamtsumme auf das Geschäftskonto der SWMV zu überweisen.
• Spätestens 50 Tage vor Start der Anmietung ist die Hälfte des Gesamtbetrags fällig und auf das Geschäftskonto der SWMV zu überweisen.
• Spätestens 14 Tage vor Start der Anmietung ist der Gesamtbetrag der Buchung fällig und auf das Geschäftskonto der SWMV zu überweisen.
• Es ist eine sofortige Überweisung des Gesamtbetrags bei kurzfristigen Buchungen mit weniger als 14 Tagen Vorlaufzeit zu leisten. In Ausnahmefällen kann der Betrag auch nach schriftlicher Absprache am Tag der Übergabe in Bar entrichtet werden.
4.3. Stornierungen und die resultierenden Stornogebühren, die der Vermieter gegenüber dem Mieter erhebt, gelten in folgender Staffelung:
• bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 35 % des Gesamtmietpreises
• vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt 75 % des Gesamtmietpreises
• ab 14. Tag 90 % des Gesamtmietpreises
• am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs 100 % des Gesamtmietpreises
4.4. Im Falle einer Stornierung durch den Vermieter erhält der Mieter den bereits gezahlten Mietpreis zu 100 % erstattet.

5. Haftungsbestimmungen

5.1. Die Gewährleistung für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2. Die SWMV haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):
(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(b) Die sich aus Buchst.
(a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten
nicht, soweit die SWMV einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.3. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.